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Dele  gelieferten  Tiere  müssen  gesund  imd  von  normaler
Beschaffenheit  sein.

Der  Wert  der  so  gelieferten  Tiere  wird,  entsprechenb
den  Bestimmungen  bes  §  5  dieser  Anlage,  auf  ODeutschlands
  Wied  gsschuld  angerechnet,  es  sei  denn,
daß  von  den  Tieren  festgestellt  wird,  daß  sie  zu  den  weggeführten
  oder  beschlagnahmten  gehören.

87.

Ohne  die  Entscheidungen  des  Ausschusses,  wie  sie  in  §  4
bieser  Anlage  vorgesehen  sind,  abzuwarten,  hat  Deutschland
die  Lieferungen  landwirtschaftlichen  Geräts  an  Frankreich
fortzusetzen,  die  im  Artikel  III  des  Vertrags  vom  16.  Jannar
1919  über  die  Verlängerung  des  Waffenstillstands  vorgesehen
sind.

Anlage  V.

81.

Deutschland  sagt  zu,  auf  jeweiliges  Erfordern  den  nachstehend
  bezeichneten  Signatarmächten  des  gegeuwärtigen
Vertrags  die  im  folgenden  näher  bestimmten  Mengen  von
Kohlen  und  Kohlennebenprodukten  zu  liefern.

5  2.

Deutschland  liefert  an  Frankreich  zehn  Jahre  lang  sieben
Millionen  Tonnen  Kohlen  jährlich.  Außerdem  liefert  Deutschland
  jedes  Jahr  an  Frankreich  eine  Kohlemmenge  gleich  dem
Unterschied  zwischen  der  Jahresförderung  der  durch  den  Krieg
zerstörten  Bergwerke  des  Nordens  und  des  PDas-de-Calais  vor
dem  Kriege  und  der  Förderung  der  Bergwerke  dieses  Beckens
in  dem  in  Betracht  kommenden  Jahre").  Letztere  Lieferung
erfolgt  zehn  Jahre,  lang)  ihre  Höchstmenge  beträgt  indes
nicht  mehr  als  zwanzig  Millionen  Tonnen  jährlich  während
der  ersten  fünf  Jahre  und  acht  Millionen  Tonnen  jährlich
während  der  fünf  folgenden  Jahre.

*)  Im  engllschen  #zt:  oln  den  in  Betracht  kommenden  Jahren-