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sowie  das  Privateigentum  des  vormaligen  deutschen  Kaisers
und  der  anderen  königlichen  Personen  als  zum  Gut  und
Eigentum  des  Deutschen  Reichs  und  der  deutschen  Staaten
gehörig.

Artikel  258.

Deutschland  verzichtet  auf  jede  Vertretung  oder  Beteiligung
bei  der  Verwaltung  und  Beaufsichtigung  von  Ausschüssen,
staatlichen  Stellen  und  Staatsbanken  und  jede  Vertretung
oder  Beteiligung  bei  sonstigen  sinanziellen  und  wirtschaftlichen
  Aufsichts-  oder  Verwalt  ti  internationaler
  Art  in  irgendeinem  der  alliiterten  und  assoziierten
Staaten,  in  Osterreich,  in  Ungarn,  in  Bulgarien  oder  der
Türkei  oder  in  den  Besitzungen  und  zugehörigen  Gebieten
der  genannten  Staaten  sowie  im  ehemaligen  russischen
Reich,  die  ihm  oder  seinen  Angehörigen  durch  Verträge,
Ubereinkommen  oder  Abmachungen  irgendwelcher  Art  bislang
zugesichert  war.

Artikel  259.

1.  Deutschland  verpflichtet  sich,  binnen  einem  Monat  nach
Inkrafttreten  des  gegenwärtigen  Vertrags  den  von  den
alliierten  und  assoziierten  Hauptmächten  bezeichneten  Behörden
  die  Summe  ausznantworten,  die  bei  der  Reichsbank
auf  den  Namen  des  Verwaltungsrats  der  türkischen  Staatsschuldenverwaltung
  als  Unterlage  für  die  erste  Pupiergeldausgabe
  der  türkischen  Regierung  in  Gold  hinterlegt  werden  sollte.

2.  Oeutschland  erkennt  seine  Verpflichtung  an,  zwülf
Jahre  hindurch  jährlich  die  Goldzahlungen  zu  bewirken,  auf
welche  die  von  ihm  zu  verschiedenen  Zeitpunkten  auf  den
Namen  des  Verwaltungsrats  der  türkischen  Staatsschuldenverwaltung
  als  Unterlage  der  zweiten  und  der  folgenden
Wapiergeldausgaben  der  türkischen  Regierung  hinterlegten
deutschen  Schatzanweisungen  lanten.

3.  Deutschland  verpflichtet  sich,  binnen  einem  Monat  nach
Inkrafttreken  des  gegenwärtigen  Vertrags  den  von  den  allilerten
  und  assoziierten  Hauptmächten  hierfür  bezeichneten  Behörden
  das  bei  der  Reichsbank  oder  an  anderer  Stelle  hinter-204°

