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20.  bereinkommen  vom  20.  Mai  1875,  betreffend  die
Einigung  und  Vervollkommnung  des  mettrischen  Systems;

21.  Ubereinkommen  vom  29.  November  1906,  betreffend
die  Vereinheitlichung  pharmazeutischer  Formeln  für  starkwirkende
Medikamente;

22.  Ubereinkommen  vom  16.  und  19.  November  1885,
betreffend  die  Herstellung  einer  Normalstimmgabel;

23.  Ubereinkommen  vom  7.  Juni  1905,  betreffend  die
Schaffung  eines  internationalen  Ackerbauinstituts  in  Rom;

24.  Ubereinkommen  vom  3.  November  1881  und  vom
15.  April  1889,  betreffend  Mahregeln  gegen  die  Reblausz;

25.  Ubereinkommen  vom  19.  März  1902  zum  Schutz  für
die  der  Landwirtschaft  nützlichen  Vögelj

26.  Ubereinkommen  vom  12.  Juni  1902  zur  Regelung
der  Vormundschaft  über  Minderjährige.

Artikel  283.

Vom  Inkrafttreten  des  gegenwärtigen  Vertrags  ab
lassen  die  Hohen  vertragschließenden  Teile  unter  der  Bedingung,
daß  Deutschland  die  besonderen  in  diesem  Artikel  enthaltenen
Bestimmungen  befolgt,  die  nachstehend  aufgeführten  Ubereinkommen
  und  Abreden,  soweit  sie  davon  betroffen  werden,
wieder  gelten.

Postalische  Ubereinkommen:
Ubereinkommen  und  Abreden  des  Weltpostvereins,  unterzeichnet
  in  Wien  am  4.  Juli  1891)

Ubereinkommen  und  Abreden  des  Weltpostvereins,  unterzeichnet
  in  Wafhington  am  15.  Juni  1897;

Ubereinkommen  und  Abreden  des  Weltpostvereins,  unterzeichnet
  in  Rom  am  26.  Mai  1906.

Telegraphenübereinkommen:
Internationale  Telegraphenübereinkommen,  unterzeichnet
in  St.  Petersburg  am  10./22.  Juli  1875;
Ausführungsbestimmungen  und  Tarife  der  internationalen
Telegraphenkonferenz  in  Lissabon  vom  11.  Juni  1908.