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g  18.

Die  beteiligten  Reglerungen  bestimmen  einen  Staatsvertreter,
  dem  die  Einleitung  der  Verfahren  beim  Gemischten
Schiedsgerichtshof  für  das  Amt  seines  Landes  obliegt.  Diesem
Staatsvertreter  steht  die  allgemeine  Aufsicht  über  die  Bevollmächtigten
  oder  Anwälte  der  Staatsangehörigen  seines  Landbes
  zu.

Der  Gerichtshof  urteilt  auf  Grund  der  Akten.  Doch
kann  er  die  Parteien  anhören,  wenn  sie  persönlich  erscheinen,
oder  sich  nach  ihrem  Belieben  entweder  durch  von  belden
Recgierungen  zugelassene  Bevollmächtigte  oder  durch  den  oben
genannten  Staatsvertreter  vertreten  lassen,  welcher  das  Recht
hat,  sich  der  Partei  anzuschließen,  sowie  auch  das  Recht,
den  von  der  Partei  aufgegebenen  Anspruch  wieder  aufzunehmen
  und  geltend  zu  machen.

8  19.
Die  beteiligten  Amter  liefern  dem  Gemischten  Schiedsgerichtshof
  alle  in  ihrem  Besitze  befindlichen  Auskünfte  und.
Urkunden,  damit  der  Gerichtshof  über  die  ihm  unterbreiteten
Angelegenheiten  ohne  Verzug  entscheiden  kann.

8  20.

Legt  eine  der  beiden  Parteien  gegen  die  gemeinsame  Entscheidung
  der  beiden  Amter  Berufung  ein,  so  hat  der  Berufungskläger
  eine  Sicherheit  zu  leisten,  die  nur  zurückgezahlt
wird,  wenn  die  erste  Entscheidung  zugunsten  des  Berufungsklägers
  abgeändert  wird,  und  nur  in  dem  Verhältnis,  in
dem  er  Erfolg  hat.  In  diesem  Falle  wird  sein  Gegner  im
gleichen  Verhältnis  zur  Tragung  der  Kosten  und  Auslagen
verurteilt.  Die  Sicherheitsleistung  kann  burch  eine  von  dem
Gerichtshof  angenommene  Bürgschaft  ersetzt  werden.

In  allen  dem  Gerichtshof  unterbreiteten  Angelegenheiten
wird  auf  den  Betrag  der  Streitsumme  eine  Gebühr  von
fünf  v.  H.  erhoben.  Diese  Abgabe  fällt  dem  verlierenden  Teile
zur  Last,  es  sei  denn,  daß  der  Gerichtshof  ein  Anderes  bestimmt.
  Diese  Gebühr  tritt  zu  der  oben  erwähnten  Sicherheitsleistung
  hinzu,  wie  sie  auch  von  der  Bürgschaftsleistung  unabhängig
  ist.

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