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Sind  des  ferneren  in  der  Zeit  zwischen  der  Kriegs#  klärung
und  der  Unterzeichnung  des  gegenwärtigen  Vertrags  Cczeugnisse
ober  Gegenstände  hergestellt  oder  literarische  oder  künstlerische
Werke  veröffentlicht  worden,  so  gibt  weder  ihr  Erwerb
noch  ihre  Benutzung  oder  Verwendung  durch  Dritte  den  vorbezeichneten
  Versonen  jemals  ein  Klagerecht  wegen  Verletzung
von  gewerblichen  oder  künstlerischen?)  Eigentumsrechten;  auch
der  Verkauf  und  das  Feilbieten  begründet  ein  solches  Klagerecht
  nicht,  wenn  dieser  Verkauf  und  dieses  Feilbieten  während
eines  Jahres  nach  der  Unterzeichnung  des  gegenwärtigen  Vertrags
  in  den  Gebieten  der  alliierten  und  assoziierten  Mächte
einerseits  oder  Deutschlands  andererseits  stattfindet.  Diese
Bestimmung  findet  jedoch  leine  Anwendung,  wenn  bie  Berechtigten
  ihren  Wohnsitz  oder  ihre  gewerbliche  oder  Handelsniederlassung
  in  den  von  Deutschland  im  Laufe  des  Krieges
besetzten  Gebieten  hatten.

Dieser  Artikel  gilt  nicht  im  Verhältnis  zwischen  ben  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  einerseits  und  Deutschland
andererseits.

Artikel  310.

eizenzverträge  über  Ausübung  von  Rechten  des  gewerblichen
  Eigentums  ober  über  Vervielfältigung  von  literarischen
oderkünstlerischen  Werken"“),  die  vor  der  Kriegserklärung  zwischen
Staatsangehörigen  der  allüerten  oder  assoziierten  Mächte  oder
in  ihrem  Gebiete  wohnenden  oder  dort  ihr  Gewerbe  treibenden
Personen  einerseits  und  deutschen  Reichsangehörigen  andererseits
  geschlossen  sind,  gelten  vom  Zeitpunkt  der  Kriegserklärung
zwischen  Deutschland  und  der  alli#erten  oder  assoziierten
Macht  ab  als  aufgelöst.  In  allen  Fällen  hat  jedoch  der
auf  Grund  eines  solchen  Vertrags  ursprünglich  Lizenzberechtigte
  das  Recht,  binnen  einer  Frist  von  sechs  Monaten
nach  Inkrafttreten  des  gegenwärtigen  Vertrags  von  dem
Inhaber  der  Rechte  die  Einräumung  einer  neuen  Lizenz  zu
verlangen.  Die  Bedingungen  der  neuen  Lizenz  werden  mangels
einer  Einigung  zwischen  den  Parteien  von  dem  zuständigen
Gerichte  des  Landes,  unter  dessen  Gesetzgebung  die  Rechte  er.
worben  sind,  festgesetzt,  es  sei  denn,  daß  die  Lizenzen  auf
Rechten  beruhen,  die  unter  deutscher  Gesetzgebung  erworben
#  Der  englische  Text  sagt:  gewerblichen,  lilerarischen  und  künsteris-
  en-.

)  Der  engllsche  Texk  sagt:  !riixixip  über  gewerbliches,  literarisches
  under  künstlerlsches  Elgentum,  die  vor-