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sinb  die  berechtigten  Bedürfnisse  der  beteiligten  Parteien  zu
berücksichtigen;  es  ist  besonders  dem  Schiffahrtsverkehr  in  den
letzten  fünf  Jahren  vor  dem  Kriege  entscheidende  Bedeutung
beizumessen.  .

Alle  abgetretenen  Fahrzeuge  müssen  mit  ihrem  Zubehör
und  ihrer  Ausrüstung  versehen,  in  gutem  Zustand  und  zur
Güterbeförderung  geeignet  sein  und  aus  den  letzten  Neubauten
ausgewählt  werden.

Die  in  diesem  Artikel  vorgesehenen  Abtretungen  geben
Anspruch  auf  eine  Entschädigung,  deren  durch  den  oder
die  Schiedsrichter  in  Bausch  und  Bogen  festgesetzter
Gesamtbetrag  keinebfalls  den  Anschaffungswert  des  abgetretenen
Materials  überstelgen  darf  und  auf  die  von  ODeutschland
geschuldeten  Beträge  anzurechnen  ist;  dementsprechend  ist  es
Sache  Deutschlands,  die  Eigentümer  zu  eneschädigen.

2.  Sonderbestimmungen  für  Elbe,  Ober  und  Memel
(Rußstrom,  Memel,  Njemen).

Artikel  340.

Die  Elbe  (Labe)  wird  der  Verwaltung  eines  internationalen
Ausschusses  unterstellt,  der  aus  «

4  Vertretern  der  deutschen  Uferstaaten,
2  Vertretern  der  Tschecho-Slowakei,

1  Vertreter  Großbritanniens,
1  Vertreter  Frankreichs,
1  Vertreter  Italiens,
1  Vertreter  Belgiens
besteht.  ç.
Jede  Abordnung  hat  so  viel  Stimmen,  als  ihr  Vertreter
zustehen,  gleichviel  wieviel  Mitglieder  anwesend  sind.

Können  einige  dieser  Vertreter  bei  Inkrafttreten  bes  gegenwärtigen
  Vertrags  nicht  ernannt  werden,  so  sind  die  Entschlleßungen
  des  Ausschusses  trotzdem  gültig.