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Artikel  391.

Die  Tagungen  der  Versammlung  finden  am  Sitze  des
Völkerbundes  oder  an  jedem  anderen  Ort  statt,  der  in  einer
früheren  Tagung  durch  die  Versammlung  mit  Zweidrittelmehrheit
  der  von  den  anwesenden  Vertretern  abgegebenen
Stimmen  bezeichnet  worden  ist.

Artikel  392.
Das  Internationale  Arbeitsamt  wird  am  Sih  des  Völkerbundes
  errichtet  und  bildet  einen  Bestandteil  der  Bundeseinrichtungen.


Artikel  393.

Das-  Internationale  Arbeitsamt  tritt  unter  die  Leitung
eines  aus  vierundzwanzig  Mitgliedern  bestehenden  Verwaltungsrats;
  diese  Mitglieder  werden  auf  Grund  folgender  Bestimmumgen
  ernannt:

Der  Verwaltungsrat  bes  Internationalen  Arbeitsamtes
setzt  sich  folgendermaßen  zusammen:

zwölf  Personen  als  Vertreter  der  Negieruugen,

sechs  Personen,  die  von  den  zur  Hauptversammlung
abgeordneten  Vertretern  der  Arbeitgeber  gewählt
werden,

sechs  Personen,  die  von  den  zur  Hauptversammlung
abgeordneten  Vertretern  der  Angestellten  und
Arbeiter  gewählt  werden.

Von  den  zwölfdie  Reglerungen  vertretenden  Personen  werden
acht  durch  die  Mitgliedstaaten  ernaunt,  denen  die  größte
industrielle  Bedentung  zukommt,  und  vier  durch  die  Mitgliedstaaten,
  die  zu  diesem  Jwecke  von  den  Regierungsvertretern  in  der
Hauptversammlung  unter  Ausschluß  der  Vertreter  der  vor
erwähnten  acht  Mitgliedstaaten  bestimmt  worden  sind.

Etwaige  Streitigkeiten  über  die  Frage,  welchen  Mitgliedstaaten
  die  größte  industrielle  Bedentung  zukommt,  werden
durch  den  Rat  des  Völkerbundes  entschieden.

Die  Dauer  des  Auftrages  der  Mitglieder  des  Verwaltungsrats
  beträgt  drei  Jahre.  Die  Art  der  Besetzung  erledigter