—  1281  —

zu  Lasten  des  allgemeinen  Haushalts  des  Vö.lerbunds  erstattet.


Der  Leiter  ist  dem  Generalsekretär  des  Völkerbunds  für
die  Verwendung  aller  Gelder,  die  ihm  nach  den  Bestimmungen
dieses  Artikels  ausgezahlt  werden,  rechenschaftspflichtig.

Kapitel  Ul.
Verfahren.
Artikel  400.

Nach  Prüfung  aller  Vorschläge,  die  von  der  Regierung
eines  der  Mitgliedstaaten  oder  von  irgendeinem  im  Artikel  389
bezeichneten  Berufsverband  für  die  auf  die  Tagesordnung  zu
bringenden  Punkte  gemacht  sind,  wird  die  Tagesordnung  der
Tagungen  der  Hauptversammlung  vom  Verwaltungsrat  festgeseht.


Artikel  401.

Der  Leiter  versieht  das  Amt  des  Sekretärs  der  Hauptversammlung)"
  er  hat  die  Tagesordnung  jeder  Tagung  vier
OQtonate  vor  deren  Eröffnung  an  alle  Mitgliedstaaten  und
durch  deren  Vermiltlung  an  die  Vertreter,  die  nicht  Regierungsvertreter
  sind,  sobald  sie  bestimmt  sind,  gelangen  zu  lassen.

Artikel  402.

Die  Regierung  eines  jeden  Mitgliedstaats  hat  das  Recht,
gegen  die  Aufnahme  einer  oder  mehrerer  der  vorgesehenen
Vunkte  in  die  Tagesordnung  der  Tagung  Einspruch  zu  ererheben.
  Die  Einspruchsbegründung  ist  in  einer  an  den
Leiter  zu  richtenden  erläuternden  Denkschrift  darzulegen.  Dem
Ceiter  liegt  es  ob,  die  Denkschrift  den  Mitgliedstaaten  des
ständigen  Verbandes  mitzuteilen.

Die  beanstandeten  Bunkte  bleiben  trotzdem  auf  der  Tagesordnung,
  wenn  die  Versammlung  mit  Zweidrittelmehrheit
.  der  durch  die  anwesenden  Vertreler  abgegebenen  Stimmen  so
beschlleßt.

231“