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vorliegen  und  mit  einer  Zweidrittelmehrheit  der  von  den  an
wesenden  Vertretern  abgegebenen  Stimmen  die  Ernennung
derjenigen  abzulehnen,  deren  Eigenschaften  den  Anforderungen
  dieses  Artikels  nicht  genügen.

Auf  Antrag  des  Verwaltungsrats  bestimmt  der  General.
sekretär  des  Völkerbunds  zur  Bildung  des  Untersuchungsausschusses
  drei  Personen,  und  zwar  je  eine  aus  jeder  der
drei  Klassen  der  Liste.  Außerdem  bestimmt  er  eine  der  drei
Versonen  zum  Vorsitzenden  des  Ausschusses.  Keine  der  auf
diese  Weise  bestimmten  drei  Personen  darf  zu  einem  der  unmittelbar
  an  der  Beschwerde  beteiligten  Mitgliedstaaten  gehören.“)
  '

Artikel  413.

Wird  auf  Grund  des  Artikel  411  eine  Beschwerde  vor
einen  Untersuchungsausschuß  verwiesen,  so  verpflichtet  sich
jeder  Mitgliedstaat,  gleichviel,  ob  er  unmittelbar  an  der  Beschwerde
  beteiligt  ist  oder  nicht,  dem  Ausschuß  alle  Unterlagen
zur  Verfügung  zu  stellen,  die  er  zu  dem  Beschwerdepunkt
besitzt.

*ê  Artikel  414.

Nach  eingehender  Prüfung  der  Beschwerde  erstattet  der
Untersuchungsausschuß  einen  Berichtj  in  diesem  legt  er  seine
tatsächlichen  Feststellungen,  die  eine  genaue  Beurteilung  des
Streitfalls  in  seinem  ganzen  Umfang  gestatten,  sowie  seine
Vorschläge  zur  Zufriedenstellung  der  beschwerdeführenden  Regierung
  und  hinsichtlich  der  dazu  nötigen  Fristen  nieder.

Gegebenenfalls  hat  der  Bericht  zugleich  die  wirtschaftlichen
  Strafmaßnahmen  zu  bezeichnen,  die  der  Ausschuß  der
Regierung,  gegen  die  die  Beschwerde  sich  richtet,  gLegenüber
für  angebracht  hält  und  deren  Anwendung  durch  die  übrigen
Regierungen  ihm  gerechtfertigt  erscheint.

In  enguischen  Text  (übersetzt:)  -barf  zu  den  von  einem  unmittelbar
  an  der  Beschwerde  betelligten  Mitgliedstaate  zu  der  Liste  benannten
Personen  gehörene.