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durch  einen  internationalen  Ausschuß  unterstützt,  dessen  Mitglleder
  in  der  gleichen  Anlage  genannt  sind.

Die  Kosten  dieser  ersten  Tagung  und  jeder  folgenden
bis  zu  dem  Zeitpunkt,  wo  die  notwendigen  Kredite  in
den  Haushalt  des  Völkerbunds  aufgenommen  werden
können,  werden  mit  Ausnahme  der  Reise=  und  Aufenthaltskosten
  der  Vertreter  und  der  technischen  Ratgeber  auf  die
Mitgliedstaaten  nach  dem  für  das  Internationale  Bureau  des
Weltpostvereins  festgesetzten  Schlüssel  umgelegt.

Artikel  425.

Bis  zur  Errichtung  des  Völkerbunds  werden  alle  Mittellungen,
  die  nach  den  vorstehenden  Artikeln  an  den  Geueralsekretär
  des  Bundes  gerichtet  werden  sollten,  vom  Leiter
des  Internationalen  Arbeitsamts  aufbewahrt,  der  den  Generalsekretär
  davon  in  Kenntnis  zu  setzen  hat.

Artikel  426.

Bis  zur  Errichtung  des  ständigen  Internationalen  Gerichtshofs
  werden  die  ihm  kraft  dieses  Abschnitts  des  gegenwärtigen
  Vertrags  zu  unterbreitenden  Streitfragen  einem
Gericht  überwiesen,  das  aus  drei  vom  Rate  des  Völkerbunds
ernannten  Personen  besteht.

Anlage.
Erste  Tagung  der  Hauptversammlung  für  Arbeitsfragen  1919.
Versammlungsort  ist  Washington.

Die  Regierung  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
wird  gebeten,  die  Hauptversammlung  einzuberufen.

Der  internationale  VeranstaltungSausschuß  besteht  aus
sieben  Personen,  von  denen  je  eine  von  den  Regierungen
der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  Großbritanniens,
Frankreichs,  Italiens,  Japans,  Belgiens  und  der  Schweiz  ernaunt
  werden.  Der  Ausschuß  kann,  wenn  er  es  für  nötig.
hält,  andere  Mitgliedstaaten  auffordern,  sich  in  ihm  vertreten
zu  lassen.