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Die  Tagesordnung  ist  die  folgenbe:

Durchführung  des  Grundsatzes  des  Achtstundentags
oder  der  48.Stunden-Wochej)

.  Fragen  hinsichtlich  der  Mittel  zur  Verhütung  der
Arbeitslosigkeit  und  zur  Beseitigung  ihrer  Folgen)

—

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4Beschäftigung  der  Frauen:
a)  vor  und  nach  der  Niederkunft  (mit  Einschluß
der  Frage  der  Mutterschaftsunterstützung),

b)  Nachtarbeit,
I)  gesundheitsschädliche  Arbeiten  /

Beschäftigung  der  Kinder:

a)  Altersgrenze  der  Zulassung  zur  Arbeit,
b)  Nachtarbeit,
e)  gesundheitsschädliche  Arbeiten)

.  Ausdehnung  und  Durchführung  der  1906  in  Bern
angenommenen  internationalen  Abkommen  über  das
Verbot  der  Nachtarbeit  der  gewerblichen  Arbeiterinnen
  und  über  das  Verbot  der  Verwendung  von
weißem  (gelbem)  Phosphor  zur  Anfertigung  von
Zündhölzern.  ·

Abschnitt  II.
Allgemeine  Grundsätze.
Artikel  427.

Die  Hohen  vertragschließenden  Teile  haben  in  Anerkennung
bessen,  daß  das  körperliche,  sittliche  und  geistige  Wohlergehen
  der  Lohnarbeiter  vom  internationalen  Standpunkt
aus  von  höchster  Bedeutung  ist,  zur  Erreichung  dieses  erhabenen
Zieles  die  in  Abschnitt  1  vorgesehene  und  dem  Völkerbund
angegliederte  ständige  Einrichtung  geschaffen.

Sie  erkennen  an,  daß  die  Verschiedenheiten  des  Klimas,
ber  Sitten  und  Gebräuche,  der  wirtschaftlichen  Zweckmäßigkeit
und  industriellen  Uberlieferung  die  sofortige  Herbeiführung
der  vollständigen  Einheitlichkeit  in  den  Arbeitsverhältnissen

Neichnwefetbl.  1919.  234