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8.  die  in  jedem  Lande  über  die  Arbeitsverhältnisse
erlassenen  Vorschriften  haben  allen  im  Lande  sich
erlaubterweise  aufhaltenden  Arbeitern  eine  gerechte
wirtschaftliche  Behandlung  zu  sichern)

.  jeder  Staat  hat  einen  Aufsichtsdienst  einzurichten,
an  dem  auch  Frauen  teilnehmen,  um  die  Durchführung
  der  Gesetze  und  Vorschriften  für  den  Arbeiterschutz
  sicherzustellen.

Die  Hohen  vertragschließenden  Teile  verkünden  nicht  die
Vollständigkeit  oder  Endgültigkeit  dieser  Grundsätze  und  Verfahren,
  erachten  sie  jedoch  für  geeignet,  der  Politik  des  Völkerbunds
  als  Richtschnur  zu  dienen  und,  im  Falle  ihrer
Annahme  durch  die  dem  Völkerbund  als  Mitglieder  angehörenden
  industriellen  Gemeinschaften  sowie  der  Sicherstellung
ihrer  praktischen  Durchführung  durch  eine  entsprechende  Auf.
sichtsbehörde,  dauernde  Wohltaten  unter  den  Cohnarbeitern
der  Welt  zu  verbreiten.