(Übersetzung.)

Die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  das  Britische  Reich,  Frankreich,
  Italien  und  FJapan,

die  in  dem  gegenwärtigen  Vertrage  als  die  alliierten  und  assoziierten
Hauptmächte  bezeichnet  sind,

Belgien,  Bolivien,  Vrasilien,  China,  Cuba,  Ecuador,  Griecheuland,
Guatemala,  Halti,  Hedschas,  Honduras,  Liberia,  Nicaragua,  Panama,
Pern,  Polen,  Portugal,  Rumänien,  der  serbisch-kroatisch-slovenische
Staat,  Siam,  die  Tschecho-Slowakei  und  Uruguay,

die  mit  den  obenbezeichneten  Hauptmächten  die  alliierten  und  assoziierten
  Mächte  bilden,

einerseits

und  Deutschland

andererseits,

in  Anbetracht,

daß  auf  den  Antrag  der  Kaiserlich-Deutschen  Regierung  am  11.  November
  1918  Deutschland  von  den  alliierten  und  assoziierten  Hauptmächten

ein  Waffenstillstand  mit  dem  Ziel  demnächstigen  Friedensschlusses  bewilligt
worden  ist,

daß  die  alliierten  und  assoziierten  Mächte  gleichfalls  den  Wunsch  haben,
an  die  Stelle  des  Krieges,  in  den  sie  nacheinander  unmittelbar  oder  mittelbar
verwickelt  worden  sind  und  der  in  der  Kriegserklärung  Osterreich-Ungarns
an  Serbien  vom  28.  Juli  1914,  in  den  Kriegserklärungen  Deutschlands
an  Rußland  vom  1.  August  1914  und  an  Frankreich  vom  3.  August  1914
sowie  in  dem  Einfall  in  Belgien  seinen  Ursprung  hat,  einen  festen,  gerechten
und  dauerhaften  Frieden  treten  zu  lassen,

Zu  diesem  Zweck  sind  die  Hohen  vertragschließenden  Teile,  die  wie
folgt,  veriweten  sind:
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