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die  Grenze,  wie  sie  nach  Artikel  88  des  gegenwärtigen  Vertrages
bestimmt  wird;

von  dort  in  nördlicher  Richtung  bis  zu  dem  Schnittpunkt  der  Verwaltungsgrenze
  Posens  mit  der  Bartsch:

eine  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linie,  die  Polen  die  Ortschaften
Skorischau,  Reichthal,  Trembatschau,  Kunzendorf,  Schleise,  Groß  Kosel,
Schreibersdorf,  Rippin,  Fürstlich-Niefken,  Pawelau,  Tscheschen,  Konradau,
Johannisdorf,  Modzenowe,  Bogdaj  und  Deutschland  die  Ortschaften  Lorzendorf,
  Kaulwitz,  Glausche,  Dalbersdorf,  Reesewitz,  Stradam,  Groß
Wartenberg,  Kraschen,  Neumittelwalde,  Domaslawitz,  Wedelsdorf  und

Tscheschen-Hammer  läßt;

von  dort  nach  Nordwesten  die  Verwaltungsgrenze  Posens  bis  zu  ihrem
Schnittpunkt  mit  der  Eisenbahnlinie  Rawitsch—Herrnstadt;

von  dort  bis  zum  Schnittpunkt  der  Verwaltungsgrenze  Posens  mit
der  Straße  Reisen—Tschirnau:

eine  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linie,  die  westlich  von  Triebusch
und  Gabel  und  östlich  von  Saborwitz  verläuft;

von  dort  die  Verwaltungsgrenze  Posens  bis  zu  ihrem  Treffpunkt  mit
der  östlichen  Verwaltungsgrenze  des  Kreises  Fraustadt;

von  dort  nach  Nordwesten  bis  zu  einem  an  der  Straße  zwischen  den
Ortschaften  Unruhstadt  und  Kopnitz  zu  wählenden  Punkte:

eine  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linie,  die  westlich  der  Ortschaften
Geyersdorf,  Brenno,  Fehlen,  Altkloster,  Klebel  und  östlich  der  Ortschaften
Ulbersdorf,  Buchwald,  Ilgen,  Weine,  Lupitze  und  Schwenten  verläuft;
von  dort  nach  Norden  bis  zum  Nordende  des  Chlopsees:

eine  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linie,  die  der  Mittellinie  der  Seen
folgt,  wobei  jedoch  Stadt  und  Bahnhof  Bentschen  (einschließlich  des  Knotenpunktes
  der  Linien  Schwiebus—Bentschen  und  Züllichau—Bentschen)  auf
polnischem  Gebiete  bleiben;

von  dort  nach  Nordosten  bis  zum  Treffpunkt  der  Grenzen  der  Kreise
Schwerin,  Birnbaum  und  Meseritz:

eineim  Gelände  noch  zubestimmende  Linie,  die  östlich  von  Betsche  verläuft;

von  dort  nach  Norden  die  Grenze  zwischen  den  Kreisen  Schwerin  und

Birnbaum,  dann  nach  Osten  die  Nordgrenze  Posens  bis  zum  Schnittpunkt
dieser  Grenze  mit  der  Netze;

von  dort  der  Lauf  der  Netze  stromaufwärts  bis  zur  Mündung  der
Küddow;

von  dort  der  Lauf  der  Küddow  aufwärts  bis  zu  einem  etwa  6  km
südöstlich  von  Schneidemühl  noch  zu  wählenden  Punkte;

von  dort  nach  Nordosten  bis  zu  der  südlichsten  Spitze  der  von  der  Nordgrenze
  Posens  gebildeten  Einbuchtung  ungefähr  5  km  westlich  von  Stahren:

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