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eine  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linie,  welche  in  diesem  Raum
die  Eisenbahnlinie  Schneidemühl—Konit  ganz  auf  deutschem  Gebiete  läßt;

von  dort  die  Grenze  Posens  nach  Nordosten  bis  zu  ihrer  ungefähr  15  km
östlich  von  Flatow  vorspringenden  Spitze;

von  dort  nach  Nordosten  bis  zum  Treffpunkt  der  Kamionka  mit  der
Südgrenze  des  Kreises  Konitz  etwa  3  km  nordöstlich  von  Grunau:

eine  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linie,  die  Polen  die  Ortschaften
Jasdrowo,  Groß  Lutau,  Klein  Lutau,  Wittkau  und  Deutschland  die  Ortschaften
  Groß  Butzig,  Cziskowo,  Battrow,  Böck  und  Grunau  läßt;

von  dort  nach  Norden  die  Grenze  der  Kreise  Konitz  und  Schlochau  bis
zu  ihrem  Schnittpunkt  mit  der  Brahe;

von  dort  bis  zu  einem  15  km  östlich  von  Rummelsburg  belegenen  Punkte
der  Grenze  Pommerns:

eine  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linie,  die  Polen  die  Ortschaften
Konarzin,  Kelpin,  Adl.  Briesen  und  Deutschland  die  Ortschaften  Sampohl,
Neuguth,  Steinfort  und  Groß  Peterkau  läßt;

von  dort  nach  Osten  die  Grenze  Pommerns  bis  zu  ihrem  Treffpunkt
mit  der  Grenze  der  Kreise  Konitz  und  Schlochau;

von  dort  nach  Norden  die  Grenze  zwischen  Pommern  und  Westpreußen
bis  zu  dem  Punkte  an  der  Rheda  (etwa  3  km  nordwestlich  von  Gohra),
wo  diese  einen  von  Nordwesten  kommenden  Nebenfluß  aufnimmt;

von  dort  bis  zu  einem  an  der  Krümmung  der  Piasnitz  ungefähr
1½  km  nordwestlich  von  Warschkau  zu  wählenden  Punkte:

eine  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linie;

von  dort  der  Lauf  der  Piasnitz  abwärts,  dann  die  Mittellinie  des  Zarnowitzer
  Sees  und  schließlich  die  alte  Grenze  Westpreußens  bis  zur  Ostsee.

8.  Gegen  Dänemark:

Die  Grenze,  wie  sie  nach  den  Bestimmungen  der  Artikel  109  bis  111,
Teil  1II,  Abschnitt  XII  (Schleswig)  festgelegt  wird.

Artikel  28.

Die  Grenzen  Ostpreußens  werden  unter  Vorbehalt  der  Bestimmungen
des  Abschnitts  IX  (Ostpreußen),  Teil  III  wie  folgt  festgesetzt:

von  einem  Punkte  an  der  Ostseeküste  etwa  1½  km  nördlich  der  Kirche
des  Dorfes  Pröbbernau  und  in  einer  ungefähren  Richtung  von  159°
(von  Norden  nach  Osten  gerechnet):

eine  im  Gelände  zu  bestimmende  Linie  von  ungefähr  2  km  Länge;

von  dort  in  gerader  Linie  auf  das  Leuchtfeuer,  das  an  der  Biegung
der  Fahrrinne  nach  Elbing  ungefähr  in  54%  19  ½  nördlicher  Breite
und  19°  26  östlicher  Länge  von  Greenwich  gelegen  ist;
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