Artikel  43.

Ebenso  ist  in  der  im  Artikel  42  bezeichneten  Zone  die  ständige  oder
zeitweise  Unterhaltung  oder  Sammlung  von  Streitkräften  unters  agt.
Das  gleiche  gilt  für  jedwede  militärischen  Ubungen  und  die  Beibehaltung
aller  materiellen")  Vorkehrungen  für  eine  Mobilmachung.

Artikel  44.

Jeder  etwaige  Verstoß  Deutschlands  gegen  die  Bestimmungen  der
Artikel  42  und  43  gilt  als  eine  feindselige  Handlung  gegen  die  Signatarmächte
  des  gegenwärtigen  Vertrages  und  als  Versuch  einer  Störung  des
Weltfriedens.

Abschnitt  IV.

Saarbecken.
Artikel  45.

Als  Ersatz  für  die  Zerstörung  der  Kohlengruben  in  Nordfrankreich  und
als  Anzahlung  auf  die  von  Deutschland  geschuldete  völlige  Wiedergutmachung'?)
  der  Kriegsschäden  tritt  Deutschland  das  volle  und  unbeschränkte,
völlig  schulden-  und  lastenfreie  Eigentum  an  den  Kohlengruben  im  Saarbecken,
  wie  es  im  Artikel  48  abgegrenzt  ist,  mit  dem  ausschließlichen  Ausbeutungsrecht
  an  Frankreich  ab.

Artikel  46.

Zur  Sicherstellung  der  Rechte  und  der  Wohlfahrt  der  Bevölkerung,
und  um  Frankreich  volle  Freiheit  bei  der  Ausbeutung  der  Gruben  zu  verbürgen,
  nimmt  Deutschland  die  Bestimmungen  der  Kapitel  I  und  II  der
beigefügten  Anlage  an.

Artikel  47.

Zum  Zweck  endgültiger,  zur  gegebenen  Zeit  unter  Berücksichtigung
der  Wünsche  der  Bevölkerung  vorzunehmender  Regelung  der  Rechtsstellung
des  Saarbeckens  nehmen  Frankreich  und  Deutschland  die  Bestimmungen
des  Kapitels  1II  der  beigefügten  Anlage  an.

Artikel  48.
"  Die  Grenzen  des  Saarbeckengebiets,  das  den  Gegenstand  der  gegenwärtigen
  Bestimmungen  bildet,  werden,  wie  folgt,  festgesetzt:
Im  Süden  und  Südwesten:
Diefranzösische  Grenze,  wiesieindemgegenwärtigen  Vertragefestgesetztist
Im  Nordwesten  und  Norden:
Die  Grenzlinie  folgt  der  nördlichen  Verwaltungsgrenze  des  Kreises
Merzig  von  dem  Punkte,  wo  sie  sich  von  der  französischen  Grenze  trennt,
bis  zu  ihrem  Schnittpunkte  mit  der  Verwaltungsgrenze  zwischen  den

*)  Im  englischen  Text  statt  „materiellen“:  „ständigen“.

**)  Die  Übersetzung  folgt  dem  englischen  Text.  Der  französische  Text  sagt  (falls
kein  Druckfehler  —  dus  statt  richtig  due  —  vorliegt),  auf  den  Betrag  der  Wiedergutmachung
  der  von  Deutschland  geschuldeten  Kriegsschäden.

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