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Gemeinden  Saarhölzbach  und  Britten;  sie  folgt  dann  dieser  Gemeindegrenze
  nach  Süden  bis  zur  Verwaltungsgrenze  der  Bürgermeisterei  Merzig
derart,  daß  die  Bürgermeisterei  Mettlach  mit  Ausnahme  der  Gemeinde
Britten  in  das  Saarbeckengebiet  fällt;  sodann  folgt  sie  den  nördlichen  Verwaltungsgrenzen
  der  Bürgermeistereien  Merzig  und  Haustadt,  die  dem
Saarbeckengebiet  einverleibt  werden,  dann  nacheinander  den  Verwaltungsgrenzen,
  welche  die  Kreise  Saarlouis,  Ottweiler  und  Sankt  Wendel  von
den  Kreisen  Merzig  und  Trier  und  dem  Fürstentum  Birkenfeld  trennen,
bis  zu  einem  Punkte  ungefähr  500  Meter  nördlich  des  Dorfes  Furschweiler
(Gipfelpunkt  des  Metzelberges);

Im  Nordosten  und  Osten:

Von  dem  letztgenannten  Punkt  bis  zu  einem  Punkt,  ungefähr  3½  km
ostnordöstlich  von  Sankt  Wendel;

eine  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linie,  die  östlich  von  Furschweiler,
  westlich  von  Roschberg,  östlich  der  Höhen  418  und  329  (südlich  von
Roschberg),  westlich  von  Leitersweiler,  nordöstlich  der  Höhe  464  verläuft
und  dann  nach  Süden  der  Kammlinie  bis  zu  ihrem  Treffpunkt  mit  der
Verwaltungsgrenze  des  Kreises  Kusel  folgt;

von  dort  nach  Süden  die  Grenze  des  Kreises  Kusel,  dann  die  des  Kreises
Homburg,  dann  in  südsüdöstlicher  Richtung  bis  zu  einem  Punkte  ungefähr
1000  m  westlich  von  Dunzweiler;

von  dort  bis  zu  einem  Punkte  ungefähr  1  km  südlich  von  Hornbach:

eine  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linie,  die  die  Höhe  424  (ungefähr
  1000  m  südöstlich  von  Dunzweiler),  die  Höhen  363  (Fuchsberg),
322  (südwestlich  von  Waldmohr)  schneidet,  dann  östlich  von  Jägersburg  und
Erbach  verläuft,  dann  Homburg  einschließend  die  Höhen  361  (ungefähr
2⅛K  km  ostnordöstlich  der  Stadt),  342  (ungefähr  2  km  südöstlich  der  Stadt),
3577)  (Schreinersberg),  356,  350  (ungefähr  1½  km  südöstlich  von  Schwarzen--bach)
  schneidet,  sodann  östlich  von  Einöd,  südöstlich  der  Höhen  322  und  333
ungefähr  2  km  östlich  von  Webenheim,  ungefähr  2  km  östlich  von  Mimbach
verläuft,  die  Geländewelle,  über  die  die  Straße  Mimbach-Böckweiler  führt,
östlich  umgeht,  so  daß  diese  Straße  in  das  Saargebiet  fällt,  unmittelbar
nördlich  der  ungefähr  2  km  von  Altheim  gelegenen  Gabelung  der  von
Böckweiler  und  Altheim  kommenden  Straßen  verläuft,  dann  über  Ringweilerhof,
  das  ausgeschlossen  bleibt,  und  die  Höhe  322,  die  eingeschlossen
wird,““)  die  französische  Grenze  an  der  Biegung  erreicht,  die  sie  etwa  1  km
südlich  von  Hornbach  bildet.  (Vergleiche  die  dem  gegenwärtigen  Vertrage
als  Anlage  unter  Nr.  2  beigefügte  Karte  im  Maßstab  1:  100  000.)

Ein  Ausschuß  von  fünf  Mitgliedern,  von  denen  eines  von  Frankreich,
eines  von  Deutschland  und  drei  von  dem  Rate  des  Völkerbunds,  welch.
letzterer  seine  Wahl  unter  den  Staatsangehörigen  anderer  Mächte  zu  treffen

*)  Im  Englischen:  „347“.  77)Im  Englischen:  „verläuft,  dann  südlich  von  Ringweilerhof
  und  nördlich  von  Punkt  322,  die  französische  usw.“

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