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einem  Punkte  etwa  2  km  östlich  von  Lorzendorf,  dann  durch  eine
Linie  bis  zu  dem  von  der  Nordgrenze  Oberschlesiens  gebildeten  spitzen
Winkel  etwa  3  km  nordwestlich  von  Simmenau,  dann  durch  die  Grenze
Oberschlesiens  bis  zu  ihrem  Treffpunkt  mit  der  alten  deutsch-russischen
Grenze,  dann  durch  diese  Grenze  bis  zu  ihrem  Schnittpunkt  mit  der  Memel,
dann  durch  die  Nordgrenze  von  Ostpreußen,  wie  sie  im  Artikel  28  des  angeführten
  Teiles  II  festgelegt  ist.

Keine  Anwendung  finden  indes  die  Bestimmungen  dieses  Artikels
auf  die  Gebiete  Ostpreußens  und  der  Freien  Stadt  Danzig,  wie  sie  in
dem  bezeichneten  Artikel  28  Teil  II  (Deutschlands  Grenzen)  und  im
Artikel  100  Abschnitt  XI  (Danzig)  dieses  Teiles  abgegrenzt  sind.

Soweit  die  Grenzen  Polens  in  dem  gegenwärtigen  Vertrag  nicht
näher  festgelegt  sind,  werden  sie  von  den  alliierten  und  assoziierten  Hauptmächten
  später  bestimmt.

Ein  aus  sieben  Mitgliedern  zusammengesetzter  Ausschuß,  von  denen
fünf  durch  die  alltierten  und  assoziierten  Hauptmächte,  eines  von  Deutschland
  und  eines  von  Polen  ernannt  werden,  tritt  zwei  Wochen  nach  dem
Inkrafttreten  des  gegenwärtigen  Vertrags  zusammen,  um  an  Ort  und
Stelle  die  Grenzen  zwischen  Polen  und  Deutschland  festzulegen.

Dieser  Ausschuß  entscheidet  mit  Stimmenmehrheit.  Seine  Entscheidungen
  sind  für  die  Beteiligten  bindend.

Artikel  88.

In  dem  Teile  Oberschlesiens,  der  innerhalb  der  nachstehend  beschriebenen
Grenzen  gelegen  ist,  werden  die  Einwohner  berufen,  im  Wege  der  Abstimmung
  kundzugeben,  ob  sie  mit  Deutschland  oder  Polen  vereinigt
zu  werden  wünschen:

von  der  ungefähr  8  km  östlich  von  Neustadt  belegenen  Nordspitze  des
Vorsprungs  der  ehemaligen  österreichischen  Provinz  Schlesien,  die  alte
deutsch-österreichische  Grenze  bis  zu  ihrem  Treffpunkt  mit  der  Grenze
der  Kreise  Leobschütz  und  Ratibor;

von  dort  nach  Norden  bis  zu  einem  Punkte  etwa  2  km  südöstlich  von
Katscher:
die  Grenze  der  Kreise  Leobschütz  und  Ratibor;

von  dort  nach  Südosten  bis  zu  einem  am  Laufe  der  Oder  hart  südlich
an  der  Eisenbahnlinie  Ratibor—Oderberg  belegenen  Punkte:

eine  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linie,  die  südlich  von  Kranowitz
verläuft;

von  dort  die  alte  deutsch-österreichische  Grenze,  dann  die  alte  deutschrussische
  Grenze  bis  zu  ihrem  Treffpunkt  mit  der  Verwaltungsgrenze
zwischen  Posen  und  Oberschlesien;

von  dort  diese  Verwaltungsgrenze  bis  zu  ihrem  Treffpunkt  mit  der
Grenze  zwischen  Ober=  und  Mittelschlesien;
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