—  64  —
Deutschland  verpflichtet  sich,  die  von  den  alliierten  und  assoziierten  Hauptmächten

  hinsichtlich  dieser  Gebiete,  insbesondere  über  die  Staatszugehörigkeit
  der  Einwohner  getroffenen  Vorschriften  anzuerkennen.

Abschnitt  XI.
Freie  Stadt  Danzig.
Artikel  100.
Deutschland  verzichtet  zugunsten  der  alliierten  und  assoziierten  Hauptmächte
  auf  alle  Rechte  und  Ansprüche  auf  das  Gebiet,  das  von  den  nachstehend
angegebenen  Grenzen  umschlossen  ist:

von  der  Ostsee  in  südlicher  Richtung  bis  zu  dem  Punkte,  an  dem  die
Hauptschiffahrtswege  der  Nogat  und  der  Weichsel  zusammentreffen:

die  ostpreußische  Grenze,  wie  sie  im  Artikel  28  Teil  II  (Deutschlands
Grenzen)  des  gegenwärtigen  Vertrages  beschrieben  ist;

von  dort  der  Hauptschiffahrtsweg  der  Weichsel  talwärts  bis  zu  einem
Punkt,  der  ungefähr  6½  km  nördlich  der  Dirschauer  Brücke  liegt;

von  dort  in  nordwestlicher  Richtung  bis  zur  Höhe  5,  1½  km  südöstlich
der  Kirche  von  Güttland:

eine  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linie;

von  dort  in  westlicher  Richtung  bis  zu  dem  Vorsprung,  den  die  Grenze
des  Kreises  Berent  8½  km  nordöstlich  von  Schöneck  bildet:

eine  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linie,  die  zwischen  Mühlbanz
  im  Süden  und  Rambeltsch  im  Norden  verläuft;

von  dort  in  westlicher  Richtung  die  Grenze  des  Kreises  Berent  bis
zu  der  Einbuchtung,  die  sie  6  km  nordnordwestlich  von  Schöneck  bildet;

von  dort  bis  zu  einem  auf  der  Mittellinie  des  Lonkener  Sees  liegenden
  Punkte:

eine  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linie,  die  nördlich  von  Neu-Fietz
  und  Schatarpi  und  südlich  von  Barenhütte  und  Lonken  verläuft;

von  dort  die  Mittellinie  des  Lonkener  Sees  bis  zu  seinem  Nordende;
von  dort  bis  zum  Südende  des  Pollenziner  Sees:

eine  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linie;

von  dort  die  Mittellinie  des  Pollenziner  Sees  bis  zu  seinem  Nordende;

von  dort  in  nordöstlicher  Richtung  bis  zu  dem  ungefähr  1  km  südlich
  der  Kirche  von  Koliebken  liegenden  Punkt,  wo  die  Eisenbahn  Danzig—Neustadt

  einen  Bach  kreuzt:
127