Frlebensvertrag.

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Diese  Auslieferung  hat  an  den  von  den  genannten  Regierungen  zu  bestimmenden
  Orten  zu  erfolgen;  sie  muß  binnen  drei  Monaten  beendet  sein.

Zu  diesem  Material  gehört  im  besonderen  dasjenige,  das  für  kriegerische
Zwecke  im  Gebrauch  oder  bestimmt  ist  oder  im  Gebrauch  oder  bestimmt  gewesen
  ist,  namentlich:  ..

Die  vollständigen  Land-  und  Wasserflugzeuge,  ebenso  solche,  die  sich  in
Herstellung,  Ausbesserung  oder  Aufbau  befinden.

Die  flugfähigen  Lenkluftschiffe,  ebenso  solche,  die  sich  in  Herstellung,  Ausbesserung
  oder  Aufbau  befinden.

Die  Geräte  für  die  Herstellung  von  Wasserstoffgas.

Die  Lenkluftschiffhallen  und  Behausungen  aller  Art  für  Luftfahrzeuge.

Bis  zu  ihrer  Auslieferung  sind  die  Lenkluftschiffe  auf  Kosten  Deutschlands
mit  Wasserstoffgas  gefüllt  zu  halten.  Die  Geräte  zur  Herstellung  von
Wasserstoffgas  ebenso  wie  die  Behausungen  für  Lustschiffe  können  nach  freiem
Ermessen  der  genannten  Mächte  Deutschland  bis  zur  Auslieferung  der  Lenkluftschiffe
  belassen  werden.

Die  Luftfahrzeugmotoren.

Die  Zellen  (Ballonette  und  Tragflächen)  ).

Die  Bewaffnung  (Kanonen,  Maschinengewehre,  leichte  Maschinengewehre,
  Bombenwerfer,  Torpedolanziervorrichtungen,  Apparate  für
Synchronismus,  Zielapparate).

Die  Munition  (Patronen,  Granaten,  geladene  Bomben,  Bombenkörper,
Vorräte  von  Sprengstoffen  oder  deren  Rohstoffe)  **).

Die  Bordinstrumente.

Die  Apparate  für  drahtlose  Telegraphie,  die  photographischen  und  kinematographischen
  Apparate  für  Luftfahrzeuge.

Einzelteile,  die  einer  der  vorstehenden  Gattungen  angehören.

Das  vorerwähnte  Material  darf  nicht  ohne  ausdrückliche  Ermächtigung
der  genannten  Regierungen  von  Ort  und  Stelle  verbracht  werden.

Abschnitt  IV.
Interalliierte  Uüberwachungsausschüsse.

Artikel  203.

Alle  Bestimmungen  des  gegenwärtigen  Vertrags  über  Landheer,  Seemacht
  und  Luftfahrt,  für  deren  Durchführung  eine  zeitliche  Grenze  festgesetzt
  ist,  sind  von  Deutschland  unter  Überwachung  interalli#erter  Ausschüsse
durchzuführen,  die  zu  diesem  Zweck  von  den  alliierten  und  assoziierten  Hauptmächten
  besonders  ernannt  werden.
rrprenelsce  Wemaen  abr  In  femoschen  Tert
flächen  bzw.  Verbindung  der  Tragdecks).  Im  englischen  Text:  „Nacelles  and  kuselages“

  (bedeutet  Luftschiffgondeln  und  Flugzeuggitterkörper).
**)  Im  Englischen:  „Rohstoffen“.

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