Friedensvertrag.

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dieser  ihr  zuzustellenden  Verzeichnis  die  Trophäen,  Archive,  geschichtlichen
Erinnerungen  und  Kunstwerke  zurückzugeben,  die  von  den  deutschen  Behörden
  im  Laufe  des  Krieges  1870/71  und  des  letzten  Krieges  aus  Frankreich
  weggeführt  sind,  insbesondere  die  im  Kriege  1870/71  erbeuteten
Fahnen  und  alle  politischen  Schriftstücke,  die  am  10.  Oktober  1870  von
den  deutschen  Behörden  auf  Schloß  Cergcay  bei  Brunoy  (Seine-et-Oise)
weggenommen  sind,  das  damals  dem  früheren  Staatsminister  Herrn  Rouher

gehörte.

Artikel  246.

Binnen  sechs  Monaten  nach  Inkrafttreten  des  gegenwärtigen  Vertrags
hat  Deutschland  Seiner  Majestät  dem  König  des  Hedschas  den  Originalkoran
  zurückzugeben,  der  dem  Kalifen  Osman  gehört  hat  und  von  den
türkischen  Behörden  aus  Medina  entfernt  worden  ist,  um  dem  vormaligen
Kaiser  Wilhelm  II.  als  Geschenk  überreicht  zu  werden.

Binnen  der  gleichen  Frist  ist  der  Schädel  des  Sultans  Makaua,  der  aus
dem  deutschen  Schutzgebiet  Ostafrika  entfernt  und  nach  Deutschland  gebracht
  worden  ist,  von  Deutschland  der  Regierung  Seiner  Britischen  Majestät
zu  übergeben.

Ort  und  Bedingungen  der  Rückgabe  werden  von  den  Regierungen  bestimmt,
  an  die  diese  Gegenstände  zurückzuerstatten  sind.

Artikel  247.

Deutschland  verpflichtet  sich,  an  die  Hochschule  Löwen  binnen  drei  Monaten
  nach  Empfang  der  ihm  durch  Vermittlung  des  Wiedergutmachungsausschusses
  zugehenden  Aufforderung  Handschriften,  Wiegendrucke,  gedruckte
Bücher,  Karten  und  Sammlungsgegenstände  zu  liefern,  die  der  Zahl  und
dem  Werte  nach  den  Gegenständen  entsprechen,  die  bei  dem  von  Deutschland
  verursachten  Brande  der  Bücherei  von  Löwen  vernichtet  worden
sind.  Alle  Einzelheiten  dieser  Erstattung  werden  von  dem  Wiedergutmachungsausschuß
  bestimmt.

Deutschland  verpflichtet  sich,  durch  die  Vermittlung  des  Wiedergutmachungsausschusses
  binnen  sechs  Monaten  nach  Inkrafttreten  des  gegenwärtigen
  Vertrags  an  Belgien,  um  ihm  die  Wiederherstellung  zweier
großer  Kunstwerke  zu  ermöglichen,  abzuliefern:

1.  die  Flügel  des  Triptychons  der  Brüder  van  Eyck  „Die  Anbetung
des  Lammes“,  („Agneau  mystique“),  früher  in  der  Kirche  Sankt  Bavo
in  Gent,  jetzt  im  Berliner  Museum;

2,  die  Flügel  des  Triptychons  von  Dierk  Bouts,  „Das  Abendmahl“,
früher  in  der  Kirche  Sankt  Peter  in  Löwen,  von  denen  sich  jetzt  zwei  im
Berliner  Museum  und  zwei  in  der  Alten  Pinakothek  in  München  befinden.

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