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beteiligten  Regierung  und  drei  von  dem  Verwaltungsrat  des  internationalen
Arbeitsamtes  unter  den  Staatsangehörigen  anderer  Staaten  ausgewählt  werden.
  Dieser  Ausschuß  hat  mit  Stimmenmehrheit  innerhalb  einer  Frist  von
drei  Monaten  nach  seiner  Bildung  Vorschläge  aufzustellen,  die  dem  Rat  des
Völkerbundes  zu  unterbreiten  sind;  die  Entscheidungen  des  Rates  sind  von
Deutschland  und  von  dem  anderen  beteiligten  Land  mit  sofortiger  Wirkung
als  endgültig  anzusehen.

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