—  192  —

Die  Zahl  der  abzutretenden  Schlepper  und  Boote,  die  Menge  des
abzutretenden  Materials  und  die  Verteilung  werden  durch  einen  von
den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  bestimmten  Schiedsrichter  oder
mehrere  solche  festgesetzt.  Hierbei  sind  die  berechtigten  Bedürfnisse  der  beteiligten
  Parteien  zu  berücksichtigen;  es  ist  besonders  dem  Schiffahrtsverkehr  in
den  letzten  fünf  Jahren  vor  dem  Kriege  entscheidende  Bedeutung  beizumessen.

Alle  abgetretenen  Fahrzeuge  müssen  mit  ihrem  Zubehör  und  ihrer
Ausrüstung  versehen,  in  gutem  Zustand  und  zur  Güterbeförderung  geeignet
  sein  und  aus  den  letzten  Neubauten  ausgewählt  werden.

Die  in  diesem  Artikel  vorgesehenen  Abtretungen  geben  Anspruch
auf  eine  Entschädigung,  deren  durch  den  oder  die  Schiedsrichter  in
Bausch  und  Bogen  festgesetzter  Gesamtbetrag  keinesfalls  den  Anschaffungswert
  des  abgetretenen  Materials  übersteigen  darf  und  auf  die  von  Deutschland
  geschuldeten  Beträge  anzurechnen  ist;  infolgedessen  liegt  Deutschland
die  Entschädigung  der  Eigentümer  ob.

2.  Sonderbestimmungen  für  Elbe,  Oder  und  Memel
(Rüßstrom,  Memel,  Njemen).

Artikel  340.

Die  Elbe  (Labe)  wird  der  Verwaltung  eines  internationalen  Ausschusses
unterstellt,  der  aus

4  Vertretern  der  deutschen  Uferstaaten,

2  Vertretern  der  Tschecho-Slowakei,

1  Vertreter  Großbritanniens,

1  Vertreter  Frankreichs,

1  Vertreter  Italiens

1  Vertreter  Belgiens
besteht.

Jede  Abordnung  hat  soviel  Stimmen,  als  ihr  Vertreter  zustehen,  gleichviel,

  wieviel  Mitglieder  anwesend  sind.

Können  einige  dieser  Vertreter  bei  Inkrafttreten  des  gegenwärtigen
Vertrags  nicht  ernannt  werden,  so  sind  die  Entschließungen  des  Ausschusses
  trotzdem  gültig.

Artikel  341.
Die  Oder  (Odra)  wird  der  Verwaltung  eines  internationalen  Ausschusses

  unterstellt,  der  aus

1  Vertreter  Polens,

3  Vertretern  Preußens,

1  Vertreter  der  Tschecho-Slowakei,

1  Vertreter  Großbritanniens,

1  Vertreter  Frankreichs,

1  Vertreter  Dänemarks,

1  Vertreter  Schwedens
besteht.

383