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und  stellt  seine  Geschäftsordnung  auf.  Er  bestimmt  selbst  den  Zeitpunkt  seines
jedesmaligen  Zusammentritts.  Eine  besondere  Tagung  ist  jedesmal  abzuhalten,
  wenn  wenigstens  zehn  Mitglieder  des  Verwaltungsrats  schriftlich  einen
entsprechenden  Antrag  stellen.

Artikel  394.

An  der  Spitze  des  Internationalen  Arbeitsamts  steht  ein  Leiter;  er  wird
durch  den  Verwaltungsrat  ernannt,  empfängt  von  ihm  seine  Anweisungen
und  ist  ihm  gegenüber  sowohl  für  den  Geschäftsgang  als  auch  für  die  Erfüllung
  aller  anderen  ihm  anvertrauten  Aufgaben  verantwortlich.

Der  Leiter  oder  sein  Stellvertreter  wohnen  allen  Sitzungen  des  Verwaltungsrats
  bei.  «
Artikel  395.

Das  Personal  des  Internationalen  Arbeitsamts  wird  von  dem  Leiter
gewählt.  Soweit  es  mit  der  gebotenen  Rücksicht  auf  die  Erzielung  von  möglichst

  guten  Arbeitsleistungen  vereinbar  ist,  hat  sich  die  Wahl  auf  Personen

verschiedener  Staatsangehörigkeit  zu  erstrecken.  Eine  bestimmte  Anzahl
dieser  Personen  müssen  Frauen  sein.

Artikel  396.

Die  Tätigkeit  des  Internationalen  Arbeitsamts  besteht  in  der  Sammlung
und  Weiterleitung  aller  Unterlagen,  die  sich  auf  die  internationale  Regelung
der  Lage  der  Arbeiter  und  der  Arbeitsverhältnisse  beziehen,  sowie  besonders
in  der  Bearbeitung  der  Fragen,  die  den  Beratungen  der  Hauptversammlung
zum  Zweck  des  Abschlusses  internationaler  Ubereinkommen  vorgelegt  werden
sollen,  sowie  endlich  in  der  Durchführung  aller  besonderen,  von  der  Hauptversammlung
  angeordneten  Untersuchungen.

Das  Internationale  Arbeitsamt  hat  die  Aufgabe,  die  Tagesordnung  für
die  Tagungen  der  Hauptversammlung  vorzubereiten.

Es  erfüllt  ferner  gemäß  den  Bestimmungen  dieses  Teiles  des  gegenwärtigen
  Vertrags  die  ihm  bei  allen  internationalen  Streitigkeiten  zufallenden
Obliegenheiten.  »

Es  verfaßt  und  veröffentlicht  in  französischer,  englischer  und  in  jeder  anderen
  Sprache,  die  der  Verwaltungsrat  für  angebracht  hält,  eine  in  regelmäßiger
  Wiederkehr  erscheinende  Zeitschrift,  die  sich  den  die  Industrie  und
Arbeit  betreffenden  Fragen  von  internationalem  Interesse  widmet.

Überhaupt  hat  es  neben  der  in  diesem  Artikel  bezeichneten  Tätigkeit  alle
anderen  Befugnisse  und  Obliegenheiten,  die  ihm  zu  übertragen  die  Hauptversammlung
  für  angebracht  hält.

Artikel  397.  ·

Die  Ministerien  der  Mitgliedstaaten,  zu  deren  Zuständigkeit  die  Arbeiterfragen
  gehören,  können  mit  dem  Leiter  durch  Vermittelung  des  Vertreters
ihrer  Regierung  beim  Verwaltungsrat  des  Internationalen  Arbeitsamts
oder  in  Ermangelung  eines  solchen  Vertreters  durch  Vermittelung  eines

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