IX Quellen und Litteratur. 1. Quellensammlungen. a) Urkundensammlungen: Württembergisches Urkundenbuch. Herausgegeben von dem K. Staatsarchiv in Stuttgart. Bd. 1—5. 1849—1883. Spittler, Sammlung von Urkunden und Aktenstücken zur württemberg. Geschichte. I. und II. Göttingen 1791 u. 1796. b) Gesetzsammlungen: A. L. Reyscher, Vollständige historisch und kritisch bearbeitete Sammlung der württemberg. Gesetze. Stuttgart und Tübingen 1828 ff. Bd. I.—XIX. — Diese Sammlung ersetzt sämmtliche frühere Sammlungen württemberg. Gesetze bis zum Jahre 1839/1840. Das württembergische Regierungsblatt, seit 1806 das zur Veröffentlichung der Gesetze, Verordnungen und Ministerialverfügungen von allgemeiner Bedeutung bestimmte Gesetzesblatt. Daneben wird seit 1850 auch der „württemberg. Staatsanzeiger“ zur Veröffentlichung von Regierungserlassen ꝛc. benützt. Neben dem Regierungsblatt und Staatsanzeiger erscheinen besondere Amtsblätter: des Justizministeriums, der Verkehrsanstalten, des Ministeriums des Innern, der Oberfinanzkammer, Domänen- und Forstdirektion, des Steuerkollegiums, des evang. Konsistoriums und der Synode in Kirchen- und Schulsachen, das evang. Kirchen- und Schulblatt, das K. Militärverordnungsblatt, Das Reichsgesetzblatt wird dem Regierungsblatt seit 1871 beigelegt. Die in dem Central- blatt des Deutschen Reichs enthaltenen Verwaltungsverordnungen werden theils durch das Regierungsblatt, theils durch die Amtsblätter veröffentlicht; eine direkte Publikation durch Mittheilung des Centralblatts an die Landesbehörden findet nicht statt. 2. Litteratur des württembergischen Staatsrechts. a) Systematische Darstellungen: J. G. Breyer, Elementa juris publ. Wirtemb. ac ducum privati. Ed. 2. Tübingen 1787. R. v. Wohl, Das Staatsrecht des Königreiches Württemberg. Tübingen. 1. Aufl. 1829. 2. Aufl. 1840. Bitzer, Regierung und Stände in Württemberg. Stuttgart 1882. C. V. Riecke, Verfassung, Verwaltung und Staatshaushalt des Königreichs Württemberg. Stuttgart 1883. 2. Aufl. Stuttgart 1887. O. v. Sarwey, Das Staatsrecht des Königreichs Württemberg. Tübingen 1883. 2 Bde. b) Von Sammelwerken über einzelne Theile des württemberg. Staatrechts sind hier hervor- zuheben: L. T. v. Spittler, Vermischte Schriften über württemberg. Geschichte, Statistik und öffentliches Recht. Stuttgart u. Tübingen 1837. Bd. II und III der Gesammtausgabe von Spittler's Werken. Ed. C. v. Wächter. A. L. Reyscher, Publ. Versuche Stuttgart 1832. Vgl. auch C. V. Fricker, Die Verfassungsurkunde für das Königreich Württemberg vom 25. Oktober 1819 mit dem offiziellen Auslegungsmaterial. Tübingen 1865. R. Gaupp, Verfassungsurkunde für das Königreich Württemberg. 2. Aufl. 1887. Beschreibung des Königreichs Württemberg vom statistischen Landesamt. 3 Bände. 1882—1886. Staatshandbuch 1892, in der zweiten Hälfte nach der neuesten Ausgabe von 1894 zitirt. c) Die Bearbeitungen einzelner Theile des württemberg. Staatsrechts sind bei den Lehren, auf welche sie sich beziehen, angeführt. 3. Beitschriften: Württembergische Jahrbücher für Statistik und Landeskunde, heraus- gegeben vom statistisch-topographischen Bureau (seit 1819); seit 1892 davon getrennt die württemberg. Vierteljahrshefte für Landesgeschichte. N. F. Zeitschrift für freiwillige Gerichtsbarkeit und Gemeindeverwaltung von Boscher (seit 1858); seit dem 29. Jahrgang (1887) fortgesetzt von Jetter und Fortenbach. daneben auch das Württemberg. Archiv für Recht und Rechtsverwaltung von Kübel und Sarwey, Bd. I—XXIII bis 1882. Jahrbücher der Württemb. Rechtspflege, Bd. I-VI (wird fortgesetzt).