349 Gesetzblatt 850 fuͤr das Königrei ch Baiern. XVII. Stück. München, Sonnabend den 13. July 1818. Inhalt. Edlet über dle Stände-Versammkung. relchs Balern. Tit. VI. g. 10.) Edict über die Stände = Versammlung. I. Titel. Bildung der Stände-PVersammlung. I. Absch nitt. Zusammensetzung der beyden Kam- mern und Eigenschaften ihrer Mitglteder. G 1. D. allgemeine Versammlung der Stände des Reichs besteht nach Titel VI. G. 1. der Verfassungs-Urkunde aus zwey Kam- mern, nämlich: der Kammer der Reichs- räthe, und der Kammer der Abge= ordneten. . 2. Die Bildung der ersten Kammer (der Reichsráthe) ist in Fh. 2 — . festgestellr: (ehnte Beplase zu der Verfasfungs= Urkunde des Khnig= die zweyte Kammer (der Abgeordneten) bildet sich nach den Bestimmungen G. 7. — 13. Die für dieselbe berechnete Ge- sammtzahl wird in Folge Ö #. 9. und 10., und nach den bestehenden Verhäl#nissen auf die einzelnen Regierungs-Bezirke, und für jede einzelne Classe in folgender Art vertheilt. § 3. A. Grundbesitzer mit gutsheu##elr cher Gerichtsbarkeit. Der Antheil an dem für diese Classe bestimmten achten Theile wird für jeden Regierungs, Bezirk nach der Zahl der gurs- herrlichen Gerichts Bezirke desselben Re- gierungs" Bezirkes bestimmt. g. 4 B. Universitaͤten. Ihre Theilnahme ist bereits in der Urkunde H. 9. festgesetzt. (23)