n Gesetz 18 blatt für das K 5 ni greich Bayern. UI. Stück. München, Mondtags den 10. August 1828. Inhalt. Abschled für die Stände-Versammlung des Königreichs Bayern. Ludwig, von Gottes Gnaden, König von Bayern, 2c. 2c. Ue Gruß zuvor, Liebe und Ge- treue, Stände des Reichs! Wir haben Uns bey dem nunmehr eingetretenen Schluße des Landtages über die Uns übergebenen gemeinschaftlichen Be- schlüsse der beyden Kammern der Stände- Versammlung, so wie über die Berathungs- Verhandlungen derselben ausführlichen Vor- trag erstatten lassen, und ertheilen hierauf, nach Vernehmung Unseres Gesammt-Mi- nisteriums und Staatsrathes, Unsere Königlichen Entschließungen, wie folgt: 1. Beschlüsse der Kammern über die Ger setzes-Entwürfe. A. Das Staatöguk betreffend. Das nach erfolgter Zustimmung der Stände am 90. März des laufenden Jahres von Uns in verfassungsmäßiger Form er- lassene Gesetz über das Staatsgut ist be- reits durch das Gesetzblatt vom 10. des nämlichen Monats im I. Stücke verkündet worden. (3)