169 für Köni greich Gesetßblatt no das Bayern. IX. Stück. München, Dienstags den 2. September 1828. Inhalt. Geseß, die allgemelne Hänsersteuer betr. — Sechste Beylage zum Abschiede für die Stände= Versammlung. Geseb, die allgemeine Häufersteuer betr. Ludwig, von Gottes Gnaden, König von Bayern, ic. 2c. D. Wir in Folge der allgemeinen Re- vision des gesammten Steuersystems Uno von der verschiedena#rtigen und ungleichheik- lichen Bekegung der Häuser überzeugt ha: ben, so verordnen Wir in Bezug auf eine allgemeine Häuser-Steuer nach Ver- nehmung Unseres Staatsrathes und auf Beorath und Zustimmung Unserer Lieben und Getreuen, der Stände des NRiiches, wie fokge: I. Capitek. Allgemeine Normen für die Häu= serbesteuerung. g. 1. Die Haͤusersteuer ist eine directe Sctaatoauflege, durch welche die Nutzung aus Häusern in Städten, Märkten und auf dem platten Lande belegt wird. (15)