233 Gesettzblatt fuͤr das Königreich Bayern. W’ 12. — München, Sonnabends den 74. Januar 1837. Inbalt. Inhalt: krelse betr. Dle Bestätlgung der Eluelndschasts-WVerträge in den gräflich Castellischen Geri dten lm Untermayn= #!1!1 Beolage zum Abschlede für dle Stäünde-Versammlung.) Gese6, die Bestätigung der Einkindschafte-Verträge in den gräftich Castell'schen Gerichten im Unter- Maynkreise betreffend. Ludwig, von Gottes Gnaden König von Bayern, „2c. 2c. Wir haben hinsichtlich der in der graͤf- lich Castell'schen Landes-Verordnung vom iten August 1801. 69. 30. und 31. ent- haltenen Vorschrift, wonach bey den Ein- kindschaften die Bestätigung der Oberbehörde als wesentlich nothwendig erfordert wurde, auf das Gutachten des Appellationsgerichts des Untermaynkreises, um diesem Zweige der Justiz-Verwaltung eine der dermaligen 10