Gesettz blatt fuͤr das Königreich Bayern. i• 18. —— München, Montags den 23. Januar 18332. Inhalt. Gesesz: Addltional-Getetz zur Jollord nung vom 14. August 1828 betreffend. (Beplage IX. zum Ab- solede für die Stinde-Versammlunz.) Geses, Additional = Gesetz zur Jollordnung vom August 1328. 13. Ludwig, von Gottes Gnaden Koͤnig ron Bayern, ꝛc. ꝛc. Noachdem sich aus den bisherigen Erfah- rungen erpeben hat, daß die Zollerdnung vom 15. August 1 328 nicht nur einiger authentischen Erläuterungen, sondern auch einiger Verbesserungen und Zusätze bedürfe; so hbaren Wir nach Vernehmung Unseres Staatsrathes, und mit Beyrath und Zu- stimmung Unserer Lieben und Getreuen, der Stände des Reiches, beschlossen, und verordnen hienach, wie folgt: . 1. zu dem §. 14. der Zollordnung. a. Unter den Worten „Handelsgüter und Waaren“ sind im J. 14. und in 30