o9 — vo Gesetzblatt für Königreich das Bayhern. W’. 12. München, den 11. July 1834. In ha k. Geses, dle allgemelne Brandversicherungsordnung betr. (Xl. Beolage zum Abschiede für die Ständeversammlung.) Gese , auf die, theils in früheren Stände-Ver- die allgemeine Brandversicherungsordnung betr. Ludwig, bon Gottes Gnaden König von Bayern „2c. 2c. We# haben die Brandversicherungsord- nung vom 25. Jänuer 1811 (Regierungs- blatt 1911 Seite 135) mie Racksicht sammlungen, theils in den Sitzungen mehrerer bandrärhe geäußerten Wünsche ei- ner sorgfältigen Revision. unterwerfen lassen und verfügen nunmehr nach Vernehmung Unseres Staatsraths mit Beirath und Zustimmung Unserer bieben und Ge- treuen, der Stände des Reiches, nachste- hende Abänderungen des Art 1. Abs. 4. des 13