Gesetzblakt für das Königreich Bayern. W. 13. München, den ½1. Juli 1834. Inhalt: Gese über dle Erbaunug eines Kanals -* Verbindung des Rhelns mit der Deuau. (XAlI. Beylage zum #b- sclede fuͤt dle Ständeversammlung. Geset, Über die Erbauung eines Kanals zur Verbin- dung des Rheins mit der Donau betreffend. Ludwig von Gottes Gnaden König von Bayern 2c. 2c. Wi haben in Erwägung der großen Vortheile, welche die Verbindung des Nheins mit der Donau vermittelst eines letz, teren Fluß mit dem Main verbindenden Kanals der Agricultur, dem Handel und den Gewerben Unseres Königreiches durch ungemeine Erweiterung des Absatzes roher Drodukte, Beförderung des allgemeinen Verkehrs und neuer Verbindungen mit den größten Communikationsmitteln des Auslandes zuzuwenden geeignet ist, nach Vernehmung Unsers Staatsraths und 14