iI Frrenanstalten S. 18.; 4) bezüglich der Re- vision und Verbesserung der bestehenden Forststraf= und Forstpolizeygesetzgebung. S. 18. — 19.: 5) bezüglich der Verbesserung des Zustandes der Strassen= und Landdau- ten S. 19.; 6) bezüglich der Ueberbürdung einzelner Gemeinden und Districte mit un- verhältnißmäßigen drtlichen und Districts- umlagen; dann der Aufnabme von Di- strictsstrassen in die Reihe der Staats- und Kreisstrassen. S. 19.; 7) bezüglich des An- trags auf Befreiung des Fabrikfuhrwerkes von den bezüglich der breiten Radfelgen ge- gebenen Bestimmungen S. 20.; 8) bezüg- lich der raschen Erledigung der fiscalischen Processe über die Baulast bei kirchlichen Gebäuden S. 20. 9.; bezüglich der Ver- mehrung der Doration der Kreisfonds S. 20. B. Zu besonderen Gesammtbeschlüssen. 1. Den Abzug der Armen= und Schulquarten von allen frommen Vermächtnissen betr. Gesetzliche Aufhe-= bung aller Verordnungen über den Abzug der Quarten für Armen= und Schulzwecke von allen frommen Stiftungen, Schenkungen und Vermächtnissen. S. 21. — Königl. al- lerhöchste Erklärung bezüglich der von den Ständen ausgesprochenen Wünsche, sämmt- liche Pfarr= und sonstige Curatstellen auf den gesetzlichen Congrualbetrag zu bringen, dann der Baupflicht des Staatsaerars bei Cultusgebäuden vollständig zu genügen. S. 21.; lI. die Concurrenzbeiträge der Cul- tusstiftungen betr. S. 22. III. Die Druck- II kosten der in Ermanglung von Lokalblättern durch die Kreis= und Intelligenzblätter zu veröffentlichenden wesentlichen Ergebnisse der städtischen Rechnungen betr. S. 22. 3. Zeitungsartikel. Königl. allerhöchste Er- Uarung im Landtags-Abschiede auf den Wunsch der Stände wegen Namhaftmach- ung · der Quellen solcher Artikel, welche die öffentlichen Blätter gegenseitig auseinander entlehnen. S. S., C. 2. Zoll- und Handels-Verträge. Königl. allerhöchste Erklärung im Landtags-Abschiede über abgeschlossene Verträge und zwar 1) mit Hannover, Oldenburg und Braun- schweig wegen Beförderung der gegenseiti- gen Verkehrs-Verhältnisse vom 1. Novem- ber 1837. 2) mit den Niederlanden wegen Erleichterungen und Begünstigungen bei der Schiffahrt vom 3. Juni 1837, bekannt gemacht am 26. Jänner 1838, und 3) mit den Niederlanden wegen der gegenseitigen Handelsverhältnisse S. 12. — 13. Zolltarif; (für die Jahre 1840, 1841 und 184.) Königl. allerhöchste Genehmigung des für die Jahre 1840, 1841 und 1842 festgesetzten Zolltarifs. S. 13. M. Zoll-Verhäletnisse. Königl. allerhöchste Ge- nehmigung der Gesammtbeschlüsse der Stände binsichtlich der die Jollderhältnisse für die Zukunft betreffenden Postulate sub Nr. 1. 2. und 3. S. 14. — 16. J.