89 90 Geset-Blatt für das Königreich Bayern. w— 10. München, den 9. September 1843. Inhalt: Gese-z, den Bau einer Eisenbahn aus Staatsmitteln von der Reichsgränze bel Hof nach#eindau betresfrad. (Beilage I11. zum Abschiede für die Stände-Persammluns.) Gesetz, ben Bau einer Eisenbahn aus Staatemltteln von der Relchsgränze bel Hof nach Lindau betreffend. Ludwig, von Gottes Gnaden, K#nig von Vayern, Plal#graf bey Uhein, He#og von Vayern, Franken und in Schwaben 2c. 1c. Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsraths, mit Beirath und Zustimmung Un- serer Lieben und Getreuen, der Stände des Reichs, beschlossen und verordnen, was folgt: Artikel I. Es wird eine Eisenbahn auf Staatskosten von der Reichsgränze bei Hof nach Lindan in der Richtung über Bamberg, Nürnberg und Augsburg erbaut. 6 Die Bestimmung der Bahnlinie außer dle- sen Haupt-Richtungs-kinien bleibt der Regie- rung vorbehalten. Artikel H. Der Anschlag der Kosten hiefür, im Ge- sammtbetrage von ein und fünfzig Milllonen und fünfmal hundert tausend Gulden darf, ohne vorgängige ständische Zustimmung nicht über- schritten werden.