109 110 Gesetz-Vlatt für das Königreich Bayern. . 15. München, den 12. September 1843. Inhalt: Geses, n Marimum der Kreisumlagen in dem Resierungsbezirke Niederbavern für die Jahre 18##, 1842 18f betrefsend. Gesetz, das Marimum der Kreisumlagen in dem Re- gierungsbezirke Niederbapern für die Jahre 1843, 1824 und 182 betreffend. Ludwig, von Gottes Gnaden, Aönig von Vayen Pfalgraf bey Uhein, #enog von Vayern, Franken und in Schwaben rc. 2c. Wir haben nach Vernehmung Unseres (Beilage VIII. zum Abschiede für die Ständeversammlung.) Staatsraths und mit Beirath und Zustim- mung Unserer Lieben und Getreuen, der Stände des Reiches, beschlossen und verord- nen, was folgt: Das unüberschreitbare Marimum der in dem Regierungsbezirke von Niederbayern für jedes der drei Jahre 1843, 184; und 10.