Register zu dem HKäniglich Vayerischen Gesetz-Slatte des Jahreoe 1843. Abgeordnete (zur Ständeversammlung). — Gesetz über die Zwischenwahlen von Ab- geordneten zur zweiten Kammer der Stände- Versammlung. S. 5 — 10. — Kenigl. allerh. Sanktion dieses Gesetzes. S. 34. 8. 1. Abschied. für die Stände-Versammlung des Königreichs Bayern, vom 25. Aug. 1843. S. 33 — 30. I. Abschnitt. Beschlüsse der Kammern aben die Ge- setzentwürfe. S. 14 5. 1. Zwischenwahlen von rcc dueten zur zweiten Kammer der Ständeversammlung. S. 34 — 35. Die Erwerbung des Wohnhauses und der Sammlungen Göthe's in Weimar betr. S. 35. Die Perzinsung der Dienstes = Cautionen der Beamten betr. S. 35 — S Abschied. ### 4. Die Erbauung eines der Ciwilliste ein- zuverleibenden Palastes in München betr. S. 36. . Die Befreiung der Besestigungswerke und militärischen Gebäude der teutschen Bundesfestungen von den Steuern betr. S. 36. #. 6. Die Deckung des außerordentlichen Auf- wandes der Universität Erlangen für die Säkularfeier ihrer Stiftung betr. S. 36 . Die Gewerbs= und Personal-Staatsauf- lagen im Regierungsbezirke von Unter- franken und Aschaffenburg betreffend. 8. 8. Die Uebernahme einer Zinsengewaähr- schaft für die Ludwigshafen-Berbacher Eisenbahn betr. S. 37. 8. O. Die Aufnahme eines Anlehens zur Deck- ung der Kosten des Eisenbahnbaues von