Gesetz-Platt für das Königreich Bayern. & 19. München, den 25. Jui 1846. Inhalkt: Gesetz, da Marimum der Kreisumlagen in dem Negierungstezirke! von Oberbahern für die Jahre 188# z; und 1843 betr. Gesetz, das Maximum der Kreisumlagen in dem Re- gierungsbezirke von Oberbayern für die Jahre 1849, 10 „ und id ist betreffeud. Ludwig,. von Gotteo Gnaden König von Vayern) Pfalgraf bey Uhein, Herog von Vayern, Franken und in Schwaben 2rc. 1c. M ir haben nach Vernehmung Unse- res Staatsratho und mit Beirath und (XVII. Beilage zum Abschiede für die Stände-Versammlung.) Zustimmung Unserer vieben und Getreuen, der Stände des Reiches, beschlossen und verordnen, was folge: das unnberschreitbare Maximum der in dem Regierungsbczirke von Oberbayern für jedes der drei Jahre 1848, 1838 und 183 zu erhebenden Kreisumlagen wird festgesetzt: u) zur Deckung der nothwendigen, ge- sehzlich auf die Kreisfonds hinge- wiesenen Lasten auf vier und ein Sechstel Prozent der Stcuerprinzi- 15