Gesetz-Blatt für das Königreich Bayern. m München, den 7. Dezember 1847. Inhalt: Gesesz. den Zinssuß der Elsenbahn-Anlehen und bezlehungswelsc die Verzinsung der Staatsschuld betreffend. zum Abschiere für die Stände-Versammlung.) Gesetz, den Zinsfuß der Eisenbahn-Anlehen und be- ziehungsweise die Verzinsung der Staats- schuld betreffend. Ludwig von Gottes Gnaden, König von Vayern, VWsallgraf bei Uhein, Herzog von Vayern, Franken und in Schwaben 2c. 2c. Wir haben nach Vernehmung Un- seres Sctaatsrathes, mit Beirath und Zu- (Bellage stimmung Unserer #ieben und Gerreuen, der Stände des Reiches, beschlossen und verordnen, was folgt: Art. I. Der Bedarf für die Fortsetzung des Eisenbahn-Baues in Folge der Gesetze vom 25. August 1843 und 23. Mai 1846 wird für die Jahre 181//18 und 18/3/416 auf die Summe von 20 (zwanzig) Millionen Gulden veranschlagt.