17 18 Gesetz-Blatt für das Königreich Bahern. F 4.. München den 13. Mai 1848. Inhalt: Gesetz, die Behandlung neuer Gesetzbücher betr. Gesetz, die Behandlung neuer Gesetzbücher betreffend. Maximilian II. von Gottes Gnaden König von Vayern, Pfalzpraf bei Uhein, Herzog von Bayern) Franken und in Schwaben rc. 2c. Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes und mit Beirath und Zu- stimmung Unserer bieben und Getreuen, der Scände des Reiches, unter Beobachtung der im #. 7. Titel X. der Verfassungs-Urkundel vorgeschriebenen Formen, beschlossen und verordnen: Artikel 1. Die verfassungsmäßigen Bestimmungen über die Form der Berathung der, den Stän- den des Reichs zum Beirath und zur Zu- stimmung vorgelegten Gesehentwürfe sollen in Bezicehung auf die Entwürfe neuer Gesetz- bücher über das bürgerliche und das Straf- 2