Gesetz- 173 Blatt für das Königreich Bayern. W’ 20. München, den 17. Juni 1848. Inhalt: Gesetz, die Verhällussse der Sparkassen und bezlehungsweise die bei der Staats-SchuldenTllgungs-Anstalt aullegenden Sparkassa-Kapltalten betreffend. Geset, die Verhältnisse der Sparkassen und bezlehungs- weise die bei der Staats -Schulden-Tilgungs- Anstalt anliegenden Sparkassa -Kapitalien betreffend. Maximilian II. von Gottes GSnaden König von Vayern, Pfalzgraf bei Uhein) Herzog von Vayern, Franken und in Schwaben te. 1c. Wir haben nach Vernehmung Un- (Xlll. Bellage zum Abschiede für die Stände-Versammlung.) seres Staatsrathes, mit Bekrath und Zustimmung Unserer Lieben und Ge- treuen, der Stände des Reichs, in Be, ziehung auf die Sparkassen beschlossen und verordnen, was folgt: Artikel I. Die bei der Staatsschulden-Tilgungs- 14