325 326 Gesetz-Matt für das Königreich Bayern. 710 u 24. München, den 15. Juni 1852. Inuhalt: Gesek, die Slegelmäßigkeit beiressend (1X. Beilage zum Laudtagsakschicde.) Geseh, die Siegelmähigkelt betreffend. Maximilian II. von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Uhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben 2c. te. Wir haben nach Vernehmung Un. seres Staatsrathes, mit Beirath und Zu- stimmung der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten und unter Beobachtung der im Titel X. #F. 7. der Verfassungsurkunde vorgeschriebenen For- men beschlossen, und verordnen, was folgt: Art. 1. Die von siegelmäáßigen Personen über nichestreitige Rechtsgeschfte gesectigten Ur- kunden haben nur dann die im F. 2 der 26