Ablösungs-Casse. Ablösung der krrchlichen Baupflicht. Register zu dem Königlich Bayerischen Gesetzblatte des Jahres 1851 und 1852. A. Abgaben, indirecte, deren Erhebung. S. 233. Zuweisung der Mittel für den Bedarf derselben in den letzten vier Jahren der VI. Finanzperiode. S. 2. Gesetz, die Sicherung, Firirung und Ablösung der auf dem Zehentrechte lastenden kirchlichen Vaupflicht betr. S. 701 — 710. Art. 1 — 16. Inhalt: Auf welche Art die auf die Ablösungscapis talien übergehende kirchliche Baupflicht, welche auf einem Zehentrechte lastet, abgelöst wer- den könne. S. 702. Art. 1— 27 Feststellung des #eh der Baupflichtig- keit. S. 703. Art. 3—6. . Versicherung der —*.- durch * nirung von Schuldbriesen. S. 705. Art. Radtzirung der Baupflicht als Aru auf Grundbesitz. S. FoO6. IArt. 8. Umwandlung der Zehentbaupflicht in einen ständigen jährlichen Baukanon. S. 706. Art. 9. Ablösung der Baupflicht durch Erlag des Capitalwerthes. S. 707. Att. 10. Verfahren bei der quantitativen geüstell 1