Geseth- 10 für das Königreich Bapern. 3. München, den 12. Januar 1856. Inhalt: Gesetz, die Strafkestimmungen über den ausgezeichneten Dlebstahl betr. Gesetz, die Strafbestimmungen über den ausgezeichneten Diebstahl betr. Maximilian II. von Gottes Gnaden, lönig vou Bayern, Pfal#graf bei Uhein, Herzog von Jayern, franken und in Schwaben 2c. 2c. Wirhaben nach Vernehmung Unseres Sctaatsrathes mit Beirath und Zustimmung s15 der Kammer der Reichsrátche und der Kam- mer der Abgeordneten beschlossen und ver- ordnen, was folge: Art 1. Der Art. IX. der Verordnung vom 25. März 1816, die Strasgeseße wider den Diebstahl betreffend, ist aufgehoben. An seine Stelle treten nachstehende Bestimmungen: 1) Wenn ein ausgezeichnerer Diebstahl 3