49 50 Gesetz-Vlatt für das Königreich Bayern. .II, München, den 4. Juni 1856. Inhalt: Gesetz, die Einkemmensteuer beir. steuer aufzuheben und künftighin eine be- sondere Einkommensteuer für das mit ei- ner andern directen Steuer noch nicht be- Maximilian II. von Gottes Gnaden, König von Bayern, falgraf bei Uhein Pfatzaraf hein, legte Einkommen erheben zu lassen, so ver- Berzog von Dayern, ranben und in ordnen Wir nach Vernehmung Unseres Schwaben rc. 1c. Staatsrathes und mie Beirath und Zu- stimmung der Kammer der Reichsrdehe und der Kammer der Abgeordneten, wie folge: 11 Nachdem Wir beschlossen haben, die bisher bestandene allgemeine Einkommen-