139 140 Gesetz-Matt für das Königreich Bayern. München, den 24. Juli 1856. Inhalt: Gesetz, die Gewerbsteuer betr. (1. Bellage zum Landtags-Abschleo.) Maximilian II. der in Artikel 70 desselben getroffenen Be- von Gotte# Gnaden, König von Bayern, stimmung einer Revision unterstellen lassen, Vfal#graf bei Uhein, und verordnen demzufolge nach Vernehm- Berzog von Payern, Franken und in ung Unseres Staatsrathes und mit Bei- Schwaben rc. 1c. rath und Zustimmung der Kammer der Wir haben das Gesetz vom 28. Mai Reichsräthe und der Kammer der Abgeord- 1852, „die Gewerbsteuer betreffend“ gemäß neten, wie folgt: 18