402 404 Gesetz-Matt für das Königreich Bayern. W 24. München, den 7. August 1856. Inhalt: Gesetz, die gemtschtgerichtlichen Untersuchungen betreffend. (Beilage XI. zum Landtegsabschlede.) Geset, die gemischtgerschtlichen Untersuchungen betreffend. Maximilian II. von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Uhein;, Herzog von VPayern, Franken und in Schwaben rc. 2c. Wir haben nach Vernehmung Un- seres Staatsrathes mit Beirath und Zu- — 1 — — — stimmung der Kammer der Reichsraͤthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was folgt: Art. 1. Wenn bei demselben Verbrechen oder Vergehen Civil= und Militärpersonen als Beschuldigte zusammentrefsen, so wird die Voruntersuchung nach Maßgabe der allge- meinen Strafprozeßvorschriften durch den