Register zu dem Königlich Bayerischen Gesetzblatte der Jahre 1855 und 1856. A. Abgaben von den Bergwerke n. Gesetz. die Abgaben von den Bergwerken diesseits des Rheines beitr. S. 363—374. Inhalt: Art. 1. Aufbebung des Zebent beziehungsweise Zwanzigsten von den dem Bergwerksregale unterworsenen rohen Ma- terialproducten. — Absindung der Privat- personen oder Corporationen. Ermäßigung der Dectmation der Gewerkschaft Achthal und Hammerau. S. 364—365. — Art. 4—10. Von der Procentabgabe und deren Berrech- nung, dann von der jährlichen Bauschsumme und von der Ermäßigung oder vollständigen Befreiung, sowie von theilweisen oder gänz- lichen Nachlässen der Procentabgabe und Bauschsummen, endlich Ausnahme von Berg- regalitäts-Gegenständen von der Regalität oder Befreiung von Bergwerksabgaben aus staats- wirthschastlichen Rücksichten durch Königliche Genehmigung. S. 365—371. — Art. 11 — 12. Aufgehobene Abgaben. Ziffer 1— 8. Herabsetzung des Quatembergeldes. S. 371. — Art. 13. Bestimmungen über die Muth- ung der Erbstollen. S.37 1—373. An. 14. Bestimmungen über dle Taren im Berelche der Bergwesensverwaltung. Eintragang des Bergwerkseigentbhums von Actien-Bereinen