85 Gesetz Blatt 86 für das Königreich Vayern. M II. — — — — — Mũnchen, den 19. Movember 1861. Inhalt: Gesetz, die Vervollstaͤnbigung deß in Bayern bestehenden Telegraphen- Netzes betr. Gesehz, die Bervollständigung des in Bayern bestehenden Telegraphen-Netzes betr. Maximilian II. von Gottes Gnaden König von Payern, Vfalzgraf bei Uhein, Hecgog von Payern, Kanken und in Schwaben rc. it. Wir haben nach Vernehmung Un- seres Scaatsraths mie Beirath und Zu- stimmung der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten be- schlossen und verordnen, wie folgt: Artikel 1. Zur Vervollständigung des im König- reiche bestehenden Telegraphen-Netzes sind nach Maß zabe des Bedürfnisses und des Uebereinkommens über den Anschluß mit anderen Staaten folgende Telegraphen= Linien in Ausführung bringen zu lassen: 1) von Lindau durch den Bodensee nach Norschach; 2) von Landau über Edenkoben, Neu- stadt, Kaiserslautern und Homburg an die preußische Grenze bei Saar- brücken mit Abzweigung von Neu- 13