Inhalto -Amzeige zu dem Gesetz-Blatte von den Jahren 1863 und 1865. I. Stück. Königliche Deelaration, die Zoll- und Handelsverhältnisse betr. S. 1—6. II. Stück. Gesetz, die Einführung der bayerischen Gesetze in den durch Staatsvertrag vom 18/22. Oc- tober 180 mit dem Churfürstenhum Hessen neu zu erwerbenden Anthellen des Condominats im Sinngrunde betr. S. 9—1 1. III. Stück. Sesetz, einige Bestimmungen der allgemeinen deutschen Wechselordnung betr. S. 17—26. IV. Stück. Gesetz, die Vervollständigung und weitere Ausdehnung der bayerlschen Staatselsenbahnen betr. S. . .- V. Stück. Gesesz, einen Credit für die außerordentlichen Militärbedürfnisse in den 1 letzten Jahren 186 3/67 der VIII. Finanzperlode betr. S. 33—38. VI. Stück. Geset, die Aukhebung der churfürstlich mainzischen Verordnungen über Veräußerungen von Immobilien betr. S. 11—1#1. VII. Stück. Königliche Declaration, die Zoll= und Handelsverhältnisse betr. S. 45—50.