41 Gesetz-V 42 Matt für das Königreich Bayern. München, den 21 Oetober 1863. Inhalt: Gesetz, die Aufhebung der churfürstlich mainzischen Verordnungen über Veräußerungen von Immobilien betreffend. Geset, die Aufhebung der churfürstlich mainzischen Verord- nungen über Veräußerungen von Immobilien betr. Marimilian II. vok- Gottes Gnaden tiönig von Vayern, Pfalzgraf bei Uhein, Herzog von DVayern, Ffranken und in Schwaben ete. ete. Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsraths beschlossen, dem durch Ge- sammtbeschluß der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten an Uns gebrachten Antrage auf Aufhebung mehrerer churfürstlich mainzischen Verord- nungen Unsere Genehmigung zu ertheilen und verordnen demgemäß mit Gesetzeskraft, was folge: Einziger Arrikel. Die churfürstlich mainzischen Verord- nungen vom 12. Junt 1784 „die eigen- mächtig Auswandernden und ihre Verträge“, 6